AMS Förderung für Trainerausbildung Schritt-für-Schritt Leitfaden
Das AMS Österreich fördert Weiterbildungen über den Qualifikationsplan und den Bildungsbonus. Wie Sie als Privatperson oder Arbeitsuchende:r eine Trainerausbildung bei Group Austria vollständig oder teilweise über das AMS finanzieren.
Von Group Austria · Geprüft von Michaela Baumgartner, Vorsitzende und Ausbildnerin · Aktualisiert 2025/09
Wer hat Anspruch auf AMS-Förderung?
Das AMS Österreich fördert Weiterbildungen auf zwei Wegen, je nachdem ob Sie arbeitslos oder beschäftigt sind:
1. Arbeitslose Personen: Kursbeihilfe
Wenn Sie beim AMS arbeitslos gemeldet sind und Ihre Ausbildung Ihre Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt erhöht, übernimmt das AMS in der Regel die Kursgebühren vollständig – inklusive Lehrmittel, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Unterkunft. Dazu erhalten Sie für die Ausbildungsdauer eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, die mindestens so hoch ist wie Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe. Seit 2024 gibt es zusätzlich den Schulungszuschlag NEU – eine dreistufige Förderung je nach Dauer der Schulungsmaßnahme.
2. Beschäftigte: Qualifizierungsförderung
Wenn Sie in einem aufrechten Arbeitsverhältnis sind, können Sie oder Ihr Arbeitgeber eine Förderung beantragen, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss
- Frauen mit höchstens Lehrabschluss, BMS- oder AHS-Abschluss
- Arbeitnehmer:innen über 45 Jahre
Die Förderungshöhe beträgt 50 % der Kurskosten. Zusätzlich werden bei Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss auch die Personalkosten (ab der 25. Kursstunde) zu 50 % gefördert. Die Weiterbildung muss überbetrieblich verwertbar sein und mindestens 16 Stunden umfassen.
3. Alle Wiener:innen: waff Bildungskonto
Unabhängig von Ihrem Beschäftigungsstatus können Wiener:innen mit Hauptwohnsitz Wien das waff Bildungskonto beantragen – 50 % der Kurskosten, maximal 500 Euro (Basisförderung) oder bis zu 2.000 Euro bei höherem Einkommensbedarf. Ob eine Förderung möglich ist, hängt von den persönlichen Voraussetzungen und der vorherigen Bewilligung ab; Group Austria ist im waff-Förderkontext gelistet.
Wichtig: Auf AMS-Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen AMS-Geschäftsstelle und hängt von der arbeitsmarktpolitischen Verwertbarkeit der Ausbildung ab. Bitte klären Sie die Förderbarkeit vor der Anmeldung direkt mit Ihrer AMS-Beraterin oder Ihrem AMS-Berater.
Welche AMS-Förderprogramme gibt es?
Programm 1: Kursbeihilfe für arbeitslose Personen
Wer beim AMS als arbeitslos gemeldet ist, kann eine umfassende Kursbeihilfe erhalten:
- Kursgebühren (Kurskosten, Lehrmittel, Prüfungsgebühren)
- Kursnebenkosten (Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung)
- Lebenshaltungskosten (mindestens in Höhe des Arbeitslosengeldes inkl. Schulungszuschlag NEU)
Der Schulungszuschlag NEU (gilt seit 1.1.2024 unbefristet) ist eine dreistufige Zusatzleistung je nach Schulungsdauer – die genauen Beträge erfahren Sie direkt bei Ihrer AMS-Geschäftsstelle.
Programm 2: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Fördert die Weiterbildungskosten von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften (50 % der Kurskosten). Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn gestellt werden.
Programm 3: waff Bildungskonto für alle (Wien)
Für alle Wiener:innen mit Hauptwohnsitz Wien – unabhängig von Beschäftigungsstatus oder Einkommen:
- 50 % der Kurskosten, maximal 500 Euro (Basisförderung, seit 2025 erhöht)
- Antrag online möglich, bis 3 Monate nach Kursende einreichbar
- Kurskosten müssen mindestens 150 Euro betragen
Programm 4: waff Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildung (Wien)
Für Beschäftigte mit Wiener Hauptwohnsitz und Nettoeinkommen bis 2.800 Euro:
- Bei Nettoeinkommen bis 2.100 Euro: 50 % der Kurskosten, maximal 2.000 Euro
- Bei Nettoeinkommen bis 2.500 Euro: 40 % der Kurskosten, maximal 2.000 Euro
- Bei Nettoeinkommen bis 2.800 Euro: 30 % der Kurskosten, maximal 2.000 Euro
Antrag muss vor Kursbeginn oder bis spätestens 4 Wochen nach Kursbeginn gestellt werden.
Programm 5: AMS Fachkräftestipendium
Für Personen, die einen Beruf in einer Mangelbranche erlernen. Trainingsberufe können dazugehören – bitte bei Ihrem AMS anfragen, ob Group Austria-Ausbildungen aktuell als Mangelfachausbildung anerkannt werden.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Förderung
- Kostenvoranschlag bei Group Austria einholen
Fordern Sie zunächst einen kostenlosen Kostenvoranschlag bei Group Austria an (hier anfordern). Darin sind Lehrgangskosten, Einheiten, Dauer und Qualifikationsziele dokumentiert – genau das, was das AMS für die Förderprüfung braucht. - AMS-Beratungsgespräch vereinbaren (vor der Anmeldung!)
Kontaktieren Sie Ihre zuständige AMS-Geschäftsstelle und schildern Sie Ihre Situation. Bringen Sie den Group Austria-Kostenvoranschlag mit. Das AMS prüft die Förderbarkeit und stellt bei Zustimmung eine Förderzusage aus. Wichtig: Melden Sie sich nicht an, bevor Sie eine AMS-Zusage haben. - Antrag stellen
Je nach Programm: Kursbeihilfe direkt beim AMS, waff Bildungskonto online über waff.at. Der Antrag muss vor Kursbeginn (AMS) bzw. bis zu 4 Wochen danach (waff Basis) eingereicht werden. - Förderzusage abwarten
Starten Sie erst mit dem Lehrgang, wenn die schriftliche Förderzusage vorliegt. Bei waff: Die Förderung wird erst nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ausbezahlt. - Bei Group Austria anmelden
Schicken Sie die AMS-/waff-Förderzusage an office@group-austria.at mit. Wir begleiten Sie bei der Abwicklung und stellen alle nötigen Bestätigungen und Teilnahmenachweise aus. - Nachweis nach Kursabschluss einreichen
Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie von Group Austria Ihre Abschlussbestätigung/Zertifikat. Reichen Sie diesen Nachweis beim AMS bzw. waff ein, um die Förderung zu erhalten.
Group Austria-Lehrgänge die AMS-förderfähig sind
Grundsätzlich sind alle Group Austria-Lehrgänge für AMS-Förderungen geeignet, da sie auf anerkannte Berufsbilder vorbereiten, bei Ö-Cert, wba, WienCert und AMS registriert sind und praktisch verwertbare Qualifikationen vermitteln. Die Förderfähigkeit im Einzelfall entscheidet jedoch immer das AMS. Folgende Lehrgänge haben besonders hohe Chancen:
| Lehrgang | Einheiten / ECTS | ISO 17024 |
|---|---|---|
| Business Fach-Trainer:in mit Beratung + Coaching | 250 Einh. – wba-akkreditierter Umfang: 15,5 ECTS. Ob und in welchem Umfang diese ECTS für eine weitere Ausbildung oder ein Studium berücksichtigt werden, entscheidet die jeweilige aufnehmende Bildungseinrichtung nach individueller Prüfung der eingereichten Unterlagen. | ✅ optional |
| Trainer:in in der Erwachsenenbildung | 160 Einh. – wba-akkreditierter Umfang: 8,5 ECTS. Ob und in welchem Umfang diese ECTS für eine weitere Ausbildung oder ein Studium berücksichtigt werden, entscheidet die jeweilige aufnehmende Bildungseinrichtung nach individueller Prüfung der eingereichten Unterlagen. | ✅ optional |
| DaF/DaZ Fach-Trainer:in ISO 17024 | 355 Einh. – wba-akkreditierter Umfang: 21 ECTS. Ob und in welchem Umfang diese ECTS für eine weitere Ausbildung oder ein Studium berücksichtigt werden, entscheidet die jeweilige aufnehmende Bildungseinrichtung nach individueller Prüfung der eingereichten Unterlagen. | ✅ optional |
| Berufsorientierung & Bildungsberatung | 355 Einh. – wba-akkreditierter Umfang: 12 ECTS. Ob und in welchem Umfang diese ECTS für eine weitere Ausbildung oder ein Studium berücksichtigt werden, entscheidet die jeweilige aufnehmende Bildungseinrichtung nach individueller Prüfung der eingereichten Unterlagen. | ✅ optional |
| Business Coach Masterclass | 1.070 Einh. – 800 Std. | ✅ inkl. Zertifikat |
Tipp: Stellen Sie beim AMS-Beratungsgespräch ausdrücklich die Frage, ob Ihr gewünschter Lehrgang im Rahmen des Qualifikationsplans oder der Kursbeihilfe förderfähig ist. Wenn Sie in Wien wohnen, können Sie zusätzlich das waff Bildungskonto beantragen – das ist mit dem AMS kombinierbar.
Häufige Fragen zur AMS-Förderung bei Group Austria
Kann ich AMS-Förderung und waff-Förderung kombinieren?
Ja, grundsätzlich können beide Förderungen kombiniert werden – AMS übernimmt die Kursgebühren, waff erstattet ebenfalls einen Teil der Kurskosten. Ob eine Doppelförderung möglich ist, klären Sie bitte vorab mit beiden Stellen.
Wie lange dauert die Bewilligung?
AMS-Bewilligungen erfolgen in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen nach Antragstellung. Beantragen Sie die Förderung daher mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Lehrgangsstart.
Muss ich bei der Ausbildung anwesend sein?
Ja – das AMS fördert nur wenn Sie mindestens 75 % der Kurszeiten anwesend sind. Alle Group Austria-Lehrgänge erfüllen die Anwesenheitsdokumentation über die Lernplattform und die Zoom-Praxistage automatisch.
Bekomme ich die Förderung rückwirkend wenn ich schon begonnen habe?
Nein – AMS-Förderungen müssen grundsätzlich vor Kursbeginn beantragt werden. Ausnahme: Das waff Bildungskonto (Basis) kann bis 3 Monate nach Kursende eingereicht werden.
Was passiert wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Ablehnungen können beeinsprucht werden. Häufiger Ablehnungsgrund ist mangelnde Arbeitsmarktrelevanz – in diesem Fall hilft es, im Einspruch konkrete Stellenanzeigen zu zeigen, die das Trainerausbildungs-Zertifikat als Anforderung nennen. Group Austria unterstützt Sie gerne mit entsprechenden Unterlagen.
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